Vorweggenommene Erbfolge
Sämtliches Vermögen geht im Todesfall auf die Erben über. Bei hohem Vermögen ergibt sich hieraus häufig eine erhebliche Erbschaftsteuerbelastung. Um diese Steuerbelastung zu reduzieren sollte die vorweggenommene Erbfolge in Betracht gezogen werden. In diesem Gebiet gibt es interessante Modelle, mit denen Sie die Steuerbelastung von Ihnen und Ihren nahen Angehörigen reduzieren können, welche wir gerne mit Ihnen erörtern. Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne bei der Erstellung Ihres Testaments unter steuerlichen Gesichtspunkten.