Steuerberatung in der privaten Vermögensübergabe
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Wir beraten Sie über die erbschaftsteuer- bzw. schenkungssteuerrechtlichen Konsequenzen der privaten Vermögensübergabe. Sie möchten Ihr privates Vermögen, wie z. B. Ihre Immobilie oder Ihre Wertpapiere an Ihre Kinder übergeben? Wir beraten sie diesbezüglich gerne und gestalten mit Ihnen gemeinsam ein geeignetes Modell sowohl unter wirtschaftlicher als auch unter steuerlicher Betrachtungsweise z. B. mit Hilfe der vorweggenommenen Erbfolge.
Nach Abwicklung Ihrer Vermögensübergabe erstellen wir für Sie auch die eventuell erforderliche Schenkungssteuererklärung.