Steuerliche Beratung von Arbeitnehmern und Studenten
Für Arbeitnehmer ist eine steuerrechtliche Betreuung dringend angeraten. Das Steuerrecht macht es Ihnen nicht gerade leicht sämtliche Ansatzmöglichkeiten und steuerlichen Gestaltungen zu überblicken.
Auch bereits für Studenten ist es unter Umständen sinnvoll Einkommensteuererklärungen zu erstellen. Kosten für Ihr Zweitstudium oder auch für das Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung können vorweg als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt werden. Die daraus resultierenden Verlustvorträge lassen sich im ersten Jahr, indem Sie Einkünfte erzielen, anrechnen. Nach neuer Rechtsprechung ist ein Ansatz der Kosten auch für das Erststudium zu überprüfen.
Wir bieten deshalb auch Ihnen als Arbeitnehmer und Student umfangreiche Leistungen:
- Erstellen der Einkommensteuererklärung mit Anlagen
- Erstellen des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung zur Eintragung des Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte
- Beratung bei der richtigen Steuerklassenwahl
- Vergleich von steuerfreien Leistungen (z. B. Dienstwagen) mit Barlohn
- Beratung bei Ihrer betrieblichen Altersvorsorge
- Beratung bei einer Tätigkeit im Ausland
- Beratung beim Abschluss Ihrer privater Versicherungen mit Berechnung des steuerlichen Sonderausgabenabzugs, z. B. bei Rürup-Versicherungen, privater Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, etc.
- Prüfung Ihres Steuerbescheids