Steuerberatung für Besitzer von Photovoltaikanlagen
Mit Errichtung einer Photovoltaikanlage entsteht in der Regel ein Gewerbebetrieb, selbst wenn auch einige Gemeinden/Städte auf die Gewerbeanmeldung verzichten. Daraus resultierend haben Sie gegenüber dem Finanzamt einige Erklärungspflichten zu erfüllen. Wir unterstützen Sie gerne bei diesen Tätigkeiten:
- Ausfüllen des Fragebogens des Finanzamt zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
- Unterstützen oder Erstellung der notwendigen monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen in elektronischer Form mit ELSTER
- Erstellung der betrieblichen Jahressteuererklärungen wie Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen einschl.
- Einnahmen- / Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG mit der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung mit Berechnung der optimalen steuerlichen Abschreibungsform
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit einschließlich dem Vergleich der Finanzierungsangebote Ihrer Photovoltaikanlage behilflich. Sollten Sie die Gründung einer Photovoltaikanlagen-Gesellschaft in Erwägung ziehen, unterstützen wir Sie bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform und der steuerlich richtigen Ausgestaltung Ihres Gesellschaftsvertrags.