Kapitalanleger
Wie beraten Sie über die steuerlichen Konsequenzen Ihrer gewünschten Kapitalanlage. Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 müssen die meisten Kapitalerträge zwar grundsätzlich nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, durch die Möglichkeit der Option der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz ergibt sich jedoch oftmals eine Steuererstattung. Wir beraten Sie umfangreich über die Regelungen der Abgeltungssteuer und sonstigen steuerlichen Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Kapitalanlage.