Existenzgründungsförderung
Viele Gründer stehen vor dem Problem, dass sie über kein Startkapital für Investitionen oder keine Ersparnisse für die Startup-Phase verfügen.
Der Gründungszuschuss dient der Förderung der Existenzgründung und wird von der Bundesagentur für Arbeit gewährt. Er stellt den Lebensunterhalt sicher und ermöglicht dem Existenzgründer die sozialen Absicherung in der Selbständigkeit.
Der Gründungszuschuss fasst die bisherigen Förderungen durch die Einzelmaßnahmen Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss (Ich - AG) zu einem Förderinstrument zusammen. Er ist eine staatliche Subvention. Ausschließlich Bezieher von Arbeitslosengeld I können bei der Aufnahme einer selbständigen und hauptberuflichen Tätigkeit, die die Arbeitslosigkeit beendet, durch den Gründungszuschuss gefördert werden.
Wir sind als fachkundige Stelle befugt, die Anforderung der Stellungnahme gegenüber der Agentur für Arbeit zu unterschreiben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der dafür erforderlichen Unterlagen für den Geschäftsplan:
- Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens (Zielgruppe, Konkurrenten, Marketinginstrumente)
- Lebenslauf (inklusive individuellen Befähigungsnachweisen)
- Kapitalbedarfsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Wir erstellen darüber hinaus mit Ihnen gemeinsam den Businessplan, den Sie u.a. für die Gespräche mit Ihren Banken benötigen.