Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
In diesem Zusammenhang beraten Wir Sie über die erbschaftsteuer- bzw. schenkungsteuerrechtlichen Konsequenzen und gestalten in dieser Hinsicht mit Ihnen gemeinsam ein geeignetes Modell sowohl unter wirtschaftlicher als auch unter steuerlicher Betrachtungsweise. Nach Abwicklung Ihrer Geschäftsübergabe erstellen wir für Sie die gegebenenfalls erforderliche Schenkungssteuererklärung.