Rechtsbehelfsverfahren
Die Bescheide des Finanzamts und sonstiger Behörden sind nicht immer korrekt erstellt. In diesem Fall legen wir für Sie Einspruch bzw. Widerspruch ein und verhandeln in Ihrem Sinne direkt mit der Behörde. Außerdem überwachen wir für Sie die Einspruchsfristen.