Betriebliche Altersvorsorge
Viele Arbeitgeber vernachlässigen ihre Pflicht zur Information ihrer Arbeitnehmer über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge, meist nicht aus Vorsatz, sondern aus Unkenntnis über die Durchführungsbestimmungen.
Über die Verletzung der gesetzlichen Informationspflicht hinaus vergeben die Arbeitgeber dadurch aber auch Chancen zur Vertrauensbildung und Bindung ihrer Angestellten und Arbeiter. Wir begleiten Sie und Ihre Arbeitnehmer bei der Durchführung aller Modelle der betrieblichen Altersvorsorge wie Direktversicherungen, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktzusage (insbesondere für GmbH-Geschäftsführer). Hieraus ergeben sich Vorteile für Ihre Arbeitnehmer aber auch für den Arbeitgeber bei den Sozialabgaben und der Lohnsteuer. Gerne beraten wir Sie über das für Ihr Unternehmen optimale Modell.
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