Steuerliche Beratung von Rentnern / Pensionären
Immer häufiger werden Rentner und Pensionäre zur Abgabe der Einkommensteuererklärung aufgefordert. In der Regel ist bei einem Rentenbezug ohne weitere Einkünfte nicht mit einer Einkommensteuerschuld zu rechnen. Sobald Sie jedoch weitere Einkünfte, z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung erzielen, kann es zu einer Einkommensteuerzahlung kommen. In solchen Fällen sind Sie zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Wir übernehmen für Sie in diesem Zusammenhang folgende Tätigkeiten:
- Erstellen der Einkommensteuererklärung mit Anlagen
- Mithilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
- Prüfung über die Möglichkeit der Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
- Erstellung des Antrags auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
- Prüfung Ihres Steuerbescheids