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    Steuerinfo

    

    Nachträgliche Herstellungskosten bei einem Gebäude

    Ob nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, ist anhand der umgebauten Teilfläche zu beurteilen, soweit sie ein eigenständiges Wirtschaftsgut dastellen kann.

    Nachträgliche Herstellungskosten können bei einem Gebäude sowohl im Fall einer Erweiterung als auch im Fall einer wesentlichen Verbesserung entstehen. In diesem Fall sind die Kosten nicht sofort als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar, sondern zusammen mit den übrigen Herstellungs- oder Anschaffungskosten des Gebäudes abzuschreiben. Maßstab für die Abgrenzung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten ist grundsätzlich das Wirtschaftsgut, auf das sich die Baumaßnahme bezieht.

    Ist nur eine räumlich abgrenzbare Teilfläche von der Baumaßnahme betroffen, die jedoch unter geeigneten Umständen ein eigenständiges Wirtschaftsgut bilden könnte, so ist diese Teilfläche auch dann Prüfungsmaßstab für das Vorliegen von Herstellungskosten, wenn sie zu einem Wirtschaftsgut zählt, das über die Teilfläche hinausgeht. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen im Streit um den Umbau nur eines von mehreren Geschossen in einem Gebäude entschieden.





    © 2003-2023 Steuerberater Thomas Leonhard  |  Wangener Str. 2  |  88299 Leutkirch  |  Tel. 07561/9824-0 | info@stb-leonhard.de | Wegbeschreibungnach oben

     

    So finden Sie zu uns:

    Wir beraten Mandanten im Bereich Steuerberatung und Unternehmensberatung im gesamten Allgäu ( Leutkirch, Kisslegg, Wangen, Aichstetten, Bad Wurzach, Aitrach, Legau und weitere Städte ).

    Aus Richtung Mindelheim / Memmingen / Ottobeuren / Aichstetten / Aitrach: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Aulendorf / Bad Schussenried / Bad Waldsee / Bad Wurzach: Geradeaus in die Stadt Leutkirch. An der ersten Ampel rechts abbiegen. An der zweiten Ampelkreuzung links abbiegen Richtung Innenstadt. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Lindau / Tettnang / Lindenberg / Wangen / Kißlegg / Wolfegg: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Weitnau / Kempten / Isny / Altusried / Dietmannsried / Legau: Fahren Sie Richtung Innenstadt bis zu einer Kreuzungs-Ampelanlage. Schräg links von dieser Kreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude.

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    Steuerberater
    Thomas Leonhard
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