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    Steuerinfo

    

    Vorfälligkeitsentschädigung ist keine Nachlassverbindlichkeit

    Eine Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen des Erblassers gehört mindestens zum Großteil zu den nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbaren Kosten der Nachlassverwaltung.

    Wird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen des Erblassers vorzeitig abgelöst, so ist der Zinsanteil aus der Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs sind die Vorfälligkeitsentschädigungen stattdessen als nichtabziehbare Kosten für die Verwaltung des Nachlasses zu behandeln. Soweit die Vorfälligkeitsentschädigung zusätzlich zum Zinsanteil auch sonstige Elemente wie Kosten oder Gebühren enthält, richtet sich die Abzugsfähigkeit danach, ob die vorzeitige Kündigung des Darlehens eine Maßnahme der Nachlassregelung oder der Nachlassverwaltung war.





    © 2003-2023 Steuerberater Thomas Leonhard  |  Wangener Str. 2  |  88299 Leutkirch  |  Tel. 07561/9824-0 | info@stb-leonhard.de | Wegbeschreibungnach oben

     

    So finden Sie zu uns:

    Wir beraten Mandanten im Bereich Steuerberatung und Unternehmensberatung im gesamten Allgäu ( Leutkirch, Kisslegg, Wangen, Aichstetten, Bad Wurzach, Aitrach, Legau und weitere Städte ).

    Aus Richtung Mindelheim / Memmingen / Ottobeuren / Aichstetten / Aitrach: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Aulendorf / Bad Schussenried / Bad Waldsee / Bad Wurzach: Geradeaus in die Stadt Leutkirch. An der ersten Ampel rechts abbiegen. An der zweiten Ampelkreuzung links abbiegen Richtung Innenstadt. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Lindau / Tettnang / Lindenberg / Wangen / Kißlegg / Wolfegg: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Weitnau / Kempten / Isny / Altusried / Dietmannsried / Legau: Fahren Sie Richtung Innenstadt bis zu einer Kreuzungs-Ampelanlage. Schräg links von dieser Kreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude.

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    Steuerberater
    Thomas Leonhard
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