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    Steuerinfo

    

    Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

    Höhe der Aussetzungszinsen ist nicht verfassungswidrig

    Weil Aussetzungszinsen im Gegensatz zu Nachzahlungszinsen nicht zwangsläufig anfallen, sind die verfassungsrechtlichen Argumente gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen nicht übertragbar.

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    Änderung des Steuerbescheids bei doppelter Erklärung von Einnahmen

    Werden Einnahmen versehentlich doppelt erklärt, kann auch ein bestandskräftiger Steuerbescheid möglicherweise wieder geändert werden.

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    Säumniszuschläge sind trotz Niedrigzinsen verfassungsgemäß

    Anders als verschiedene Finanzgerichte hält der Bundesfinanzhof die Säumniszuschläge auch in einem Niedrigzinsumfeld für verfassungsgemäß.

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    Verfassungsgericht verwirft Vorlage zum Solidaritätszuschlag

    Die Vorlage eines Finanzgerichts zur Prüfung der Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

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    Entwurf des Wachstumschancengesetzes

    Mit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen.

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    Kfz-Steuerpflicht bei Beschlagnahme eines Autos im Ausland

    Wird ein Auto im Ausland beschlagnahmt und später verschrottet, dann kann die Kfz-Steuerpflicht schon zum Zeitpunkt der Beschlagnahme enden.

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    Corona-Hilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte

    Die staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften.

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    Steuereinnahmen brechen ein

    Die Ende 2022 beschlossenen Entlastungen führen zu deutlich niedrigeren Steuereinnahmen, auch wenn die unerwartet gute Konjunktur im letzten Jahr zumindest einen kleinen Ausgleich bewirkt.

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    Frühjahrsputz im Steuerrecht

    Das Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht, die in den letzten Jahren deutlich an Umfang gewonnen hat.

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    Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien

    Für Spenden und Hilfsleistungen zugunsten der Erdbebenopfer gelten verschiedene Erleichterungen bei Abzugsmöglichkeiten und steuerlichen Nachweispflichten.

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    © 2003-2023 Steuerberater Thomas Leonhard  |  Wangener Str. 2  |  88299 Leutkirch  |  Tel. 07561/9824-0 | info@stb-leonhard.de | Wegbeschreibungnach oben

     

    So finden Sie zu uns:

    Wir beraten Mandanten im Bereich Steuerberatung und Unternehmensberatung im gesamten Allgäu ( Leutkirch, Kisslegg, Wangen, Aichstetten, Bad Wurzach, Aitrach, Legau und weitere Städte ).

    Aus Richtung Mindelheim / Memmingen / Ottobeuren / Aichstetten / Aitrach: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Aulendorf / Bad Schussenried / Bad Waldsee / Bad Wurzach: Geradeaus in die Stadt Leutkirch. An der ersten Ampel rechts abbiegen. An der zweiten Ampelkreuzung links abbiegen Richtung Innenstadt. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Lindau / Tettnang / Lindenberg / Wangen / Kißlegg / Wolfegg: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Weitnau / Kempten / Isny / Altusried / Dietmannsried / Legau: Fahren Sie Richtung Innenstadt bis zu einer Kreuzungs-Ampelanlage. Schräg links von dieser Kreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude.

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    Steuerberater
    Thomas Leonhard
    Wangener Str. 2
    88299 Leutkirch

    Wegbeschreibung

    So finden Sie zu uns:

    Wir beraten Mandanten im Bereich Steuerberatung und Unternehmensberatung im gesamten Allgäu ( Leutkirch, Kisslegg, Wangen, Aichstetten, Bad Wurzach, Aitrach, Legau und weitere Städte ).

    Aus Richtung Mindelheim / Memmingen / Ottobeuren / Aichstetten / Aitrach: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

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