ico rwdmenu ico sarch07561/9824-0

    Steuerinfo

    

    Erbschaft und Schenkung

    In 2022 deutlich weniger Vermögen vererbt und verschenkt

    Im Jahr 2022 hat sich der Wert des verschenkten Betriebsvermögens mehr als halbiert, während vor allem Immobilienschenkungen zugenommen haben.

    weiterlesen

    Frist zur Selbstnutzung eines geerbten Familienheims

    Dauert der Beginn der Selbstnutzung eines geerbten Familienheims länger als sechs Monate, hat der Erbe trotzdem Anspruch auf die Erbschaftsteuerbegünstigung, wenn er unverzüglich den Entschluss zur Selbstnutzung gefasst und mit den notwendigen Maßnahmen begonnen hat.

    weiterlesen

    Erbengemeinschaft kann neben einer GbR bestehen

    Wenn die Miterben einer Erbengemeinschaft eine GbR bilden, kann diese neben der Erbengemeinschaft bestehen und unabhängig davon steuerlich veranlagt werden.

    weiterlesen

    Erwerb durch ausländisches Vermächtnis erbschaftsteuerfrei

    Für ein ausländisches Vermächtnis zugunsten eines ebenfalls ausländischen Empfängers über eine deutsche Immobilie fällt keine Erbschaftsteuer an.

    weiterlesen

    Höhere Erbschaftsteuer für Immobilien?

    Im Jahressteuergesetz 2022 sind auch Änderungen im Bewertungsrecht enthalten, die zu einer höheren Erbschaftsteuerbelastung für Immobilien führen können.

    weiterlesen

    Beendigung der Selbstnutzung eines geerbten Familienheims

    Die Steuerfreiheit für ein geerbtes Familienheim entfällt nur dann nicht, wenn das Ende der Selbstnutzung innerhalb der Zehnjahresfrist auf objektiv zwingenden Gründen basiert.

    weiterlesen

    Erbschaftsteuerbegünstigung für eine angrenzende Wohnung

    Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim umfasst auch eine angrenzende Wohnung, die mit der bereits selbst genutzten Wohnung verbunden wird.

    weiterlesen

    Vorfälligkeitsentschädigung ist keine Nachlassverbindlichkeit

    Eine Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen des Erblassers gehört mindestens zum Großteil zu den nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbaren Kosten der Nachlassverwaltung.

    weiterlesen

    Vermächtnisinhalt entscheidet über Höhe der Erbschaftsteuer

    Entscheidend für die Anwendung erbschaftsteuerlicher Begünstigungsregelungen ist der Inhalt eines Vermächtnisses, nicht die tatsächliche Leistung durch den Erben zur Erfüllung des Vermächtnisses.

    weiterlesen

    Abzugsbetrag für Betriebsvermögen gilt nur einmalig

    Der Abzugsbetrag für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer wird für den ersten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums auch dann verbraucht, wenn er sich nicht auswirkt.

    weiterlesen





    © 2003-2023 Steuerberater Thomas Leonhard  |  Wangener Str. 2  |  88299 Leutkirch  |  Tel. 07561/9824-0 | info@stb-leonhard.de | Wegbeschreibungnach oben

     

    So finden Sie zu uns:

    Wir beraten Mandanten im Bereich Steuerberatung und Unternehmensberatung im gesamten Allgäu ( Leutkirch, Kisslegg, Wangen, Aichstetten, Bad Wurzach, Aitrach, Legau und weitere Städte ).

    Aus Richtung Mindelheim / Memmingen / Ottobeuren / Aichstetten / Aitrach: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Aulendorf / Bad Schussenried / Bad Waldsee / Bad Wurzach: Geradeaus in die Stadt Leutkirch. An der ersten Ampel rechts abbiegen. An der zweiten Ampelkreuzung links abbiegen Richtung Innenstadt. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Lindau / Tettnang / Lindenberg / Wangen / Kißlegg / Wolfegg: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Weitnau / Kempten / Isny / Altusried / Dietmannsried / Legau: Fahren Sie Richtung Innenstadt bis zu einer Kreuzungs-Ampelanlage. Schräg links von dieser Kreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude.

    « zurück

    Qualifizierter Datenschutz iiTR

    Steuerberater
    Thomas Leonhard
    Wangener Str. 2
    88299 Leutkirch

    Wegbeschreibung

    So finden Sie zu uns:

    Wir beraten Mandanten im Bereich Steuerberatung und Unternehmensberatung im gesamten Allgäu ( Leutkirch, Kisslegg, Wangen, Aichstetten, Bad Wurzach, Aitrach, Legau und weitere Städte ).

    Aus Richtung Mindelheim / Memmingen / Ottobeuren / Aichstetten / Aitrach: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Aulendorf / Bad Schussenried / Bad Waldsee / Bad Wurzach: Geradeaus in die Stadt Leutkirch. An der ersten Ampel rechts abbiegen. An der zweiten Ampelkreuzung links abbiegen Richtung Innenstadt. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Lindau / Tettnang / Lindenberg / Wangen / Kißlegg / Wolfegg: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Weitnau / Kempten / Isny / Altusried / Dietmannsried / Legau: Fahren Sie Richtung Innenstadt bis zu einer Kreuzungs-Ampelanlage. Schräg links von dieser Kreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude.

    © 2003-2023 Steuerberater Thomas Leonhard