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    Steuerinfo

    

    Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

    Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

    Dass der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt, ist jedenfalls in gewissen Grenzen nicht verfassungswidrig.

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    Verrechnung der Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen

    Der Grund oder der Umfang einer Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ändern nichts daran, dass die Erstattung als negative Sonderausgaben zu steuerpflichtigen Einnahmen führt.

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    Reform der Pflegeversicherung

    Die Reform der Pflegeversicherung wirkt sich nicht nur auf die Beiträge, sondern vor allem auch auf die Leistungen aus.

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    Rentenversicherungsbeiträge zum Krankengeld nicht abziehbar

    Die im Krankengeld enthaltenen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die beim Progressionsvorbehalt ebenfalls berücksichtigt werden, sind steuerlich nicht abziehbar.

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    Entwurf des Wachstumschancengesetzes

    Mit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen.

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    Steuerliche Behandlung der Kindertagespflege

    Der Fiskus hat die Regeln für die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus einer Kindertagespflege aktualisiert und dabei insbesondere die Betriebsausgabenpauschale angehoben.

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    Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung

    Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ab dem 1. Juli 2023 greift.

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    Besteuerung eines teilweise privat finanzierten Stipendiums

    Sofern für ein Stipendium eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen ist, ist zumindest der privat finanzierte Anteil des Stipendiums steuerpflichtig.

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    Abzug von Mitgliedsbeiträgen für einen Musik- oder Kulturverein

    Wenn ein Verein auch der Freizeitgestaltung seiner Mitglieder dient, sind die Mitgliedsbeiträge auch bei ansonsten weitreichender gemeinnütziger Tätigkeit des Vereins nicht als Spenden abziehbar.

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    Stipendium für pandemiebedingte Einnahmeausfälle nicht steuerfrei

    Ein Stipendium, das in erster Linie pandemiebedingte Einnahmeausfälle ausgleichen soll, erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien.

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    © 2003-2023 Steuerberater Thomas Leonhard  |  Wangener Str. 2  |  88299 Leutkirch  |  Tel. 07561/9824-0 | info@stb-leonhard.de | Wegbeschreibungnach oben

     

    So finden Sie zu uns:

    Wir beraten Mandanten im Bereich Steuerberatung und Unternehmensberatung im gesamten Allgäu ( Leutkirch, Kisslegg, Wangen, Aichstetten, Bad Wurzach, Aitrach, Legau und weitere Städte ).

    Aus Richtung Mindelheim / Memmingen / Ottobeuren / Aichstetten / Aitrach: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Aulendorf / Bad Schussenried / Bad Waldsee / Bad Wurzach: Geradeaus in die Stadt Leutkirch. An der ersten Ampel rechts abbiegen. An der zweiten Ampelkreuzung links abbiegen Richtung Innenstadt. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Lindau / Tettnang / Lindenberg / Wangen / Kißlegg / Wolfegg: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Weitnau / Kempten / Isny / Altusried / Dietmannsried / Legau: Fahren Sie Richtung Innenstadt bis zu einer Kreuzungs-Ampelanlage. Schräg links von dieser Kreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude.

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    Steuerberater
    Thomas Leonhard
    Wangener Str. 2
    88299 Leutkirch

    Wegbeschreibung

    So finden Sie zu uns:

    Wir beraten Mandanten im Bereich Steuerberatung und Unternehmensberatung im gesamten Allgäu ( Leutkirch, Kisslegg, Wangen, Aichstetten, Bad Wurzach, Aitrach, Legau und weitere Städte ).

    Aus Richtung Mindelheim / Memmingen / Ottobeuren / Aichstetten / Aitrach: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Aulendorf / Bad Schussenried / Bad Waldsee / Bad Wurzach: Geradeaus in die Stadt Leutkirch. An der ersten Ampel rechts abbiegen. An der zweiten Ampelkreuzung links abbiegen Richtung Innenstadt. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

    Aus Richtung Lindau / Tettnang / Lindenberg / Wangen / Kißlegg / Wolfegg: Auf der A96 Richtung Lindau fahren bis zur Ausfahrt Leutkirch Süd. Hier die Autobahn verlassen, rechts abbiegen nach Leutkirch, geradeaus auf in die Stadt Leutkirch. Nach ca. 500m den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen. An der direkt folgenden Ampelkreuzung sehen Sie unser hellblaues Bürogebäude auf der linken Seite.

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